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Allergene auf der Speisekarte kennzeichnen: Pflicht & Anleitung

Aktualisiert am 18. August 2026 · menumio

Die Kennzeichnung von Allergenen ist in der Gastronomie Pflicht — Verstöße können abgemahnt und mit Bußgeldern belegt werden. Hier findest du die vollständige Liste und den einfachsten Weg, alles korrekt auszuweisen.

Warum die Kennzeichnung Pflicht ist

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung EU 1169/2011) verpflichtet auch die Gastronomie, über die 14 Hauptallergene zu informieren — schriftlich auf der Karte oder über einen deutlichen Hinweis mit dokumentierter Auskunft. Zusätzlich verlangt die deutsche Zusatzstoff-Zulassungsverordnung die Kennzeichnung bestimmter Zusatzstoffe.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, gibt dir aber den vollständigen Überblick über die auszuweisenden Stoffe.

Die 14 Hauptallergene (A–N)

Üblich ist die Kennzeichnung über Buchstaben als Fußnoten am Gericht:

CodeAllergen
AGlutenhaltiges Getreide
BKrebstiere
CEier
DFische
EErdnüsse
FSojabohnen
GMilch
HSchalenfrüchte
ISellerie
JSenf
KSesamsamen
LSchwefeldioxid und Sulphite
MLupinen
NWeichtiere

Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe (1–13)

CodeZusatzstoff
1mit Farbstoff
2mit Konservierungsstoff
3mit Antioxidationsmittel
4mit Geschmacksverstärker
5geschwefelt
6geschwärzt
7gewachst
8mit Phosphat
9mit Süßungsmitteln
10enthält eine Phenylalaninquelle
11koffeinhaltig
12chininhaltig
13gentechnisch verändert

So kennzeichnest du mühelos korrekt

Die Codes bei jeder Kartenänderung von Hand in Fußnoten zu übertragen ist mühsam. In menumio wählst du die Allergene und Zusatzstoffe pro Gericht mit wenigen Klicks aus einer Liste aus — die Fußnoten-Legende erscheint anschließend automatisch auf der gedruckten Karte und bleibt konsistent. Wie du damit die ganze Karte baust, zeigt der Ratgeber Speisekarte erstellen.

Häufige Fragen

Welche Allergene müssen gekennzeichnet werden?

Nach LMIV sind es 14 Hauptallergene: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid/Sulfite, Lupinen und Weichtiere.

Reicht eine mündliche Auskunft zu Allergenen?

Eine mündliche Auskunft ist nur zulässig, wenn eine schriftliche Dokumentation vorliegt und gut sichtbar auf die Möglichkeit der mündlichen Auskunft hingewiesen wird. Der sichere Weg ist die schriftliche Kennzeichnung auf der Karte.

Wie kennzeichne ich Zusatzstoffe?

Zusatzstoffe wie Farbstoffe, Konservierungsstoffe oder Koffein werden über Fußnoten-Ziffern (1–13) am jeweiligen Gericht ausgewiesen und in einer Legende erläutert.

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